Rentensplitting – Gemeinschaftliches Erwerben von Rentenanwartschaften in Ehe- oder Lebenspartnerschaften 

Unser Antrag an die FU-Landesversammlung:

Die CSU-Landesgruppe im Bundestag wird aufgefordert, sich dafür einsetzen, dass in einer Ehe oder Lebenspartnerschaft Rentenanwartschaften grundsätzlich gemeinschaftlich erworben werden.

Begründung: 

Das sog. Rentensplitting bewirkt, dass die innerhalb der Zeit der Ehe/Lebenspartnerschaft erworbene Rentenansprüche auf beide Partner gleichmäßig verteilt werden. Die erwirtschafteten Rentenanwartschaften werden dabei als das Ergebnis einer gemeinschaftlichen Lebensleistung betrachtet. Eine entsprechende Regelung gilt bisher schon bei der Auflösung einer Ehe durch Scheidung oder auf freiwilliger Basis bei bestimmten Konstellationen innerhalb von bestehenden Ehen. 

Diese bisherige Ausnahmeregelung sollte jedoch als Grundregel für im gesetzlichen Güterstand verheiratetet Paare und Lebenspartner gelten. 

 Gerade wenn sich Paare dafür entscheiden, dass sich ein Partner (meist die Frau) um die Kindererziehung oder die Pflege von Angehörigen kümmert, währenddessen der andere weitere Rentenanwartschaften erwirtschaften kann, führt dies zu großen Ungerechtigkeiten im Alter. Der finanziell schwächer gestellte Partner (meist die Frau) ist bis heute auf den guten Willen des anderen Teils angewiesen und muss oft als Bittstellerin auftreten, um eine angemessene Versorgung zu erhalten. 

Das mit dem Rentensplitting einhergehende gemeinsame finanziellen Risiko für unbezahlte Care-Arbeit, würde außerdem dazu führen, dass die finanziellen Folgen der Entscheidung stärker beachtet würden.  

Die Problematik wurde bereits durch die Anerkennung von Erziehungs- und Pflegezeiten in der Rente abgemildert, dennoch bestehen weiterhin Gerechtigkeitslücken, die dem heutigen Verständnis von Partnerschaft nicht mehr entsprechen. 

Außerdem muss langfristiges Ziel sein, das Rentensystem von versicherungsfremden Leistungen zu befreien, um die Sozialabgaben auf ein für Arbeitgeber und Arbeitnehmer akzeptables Niveau abzusenken.