Reform der Rabattverträge generischer Medikamente

Unser Antrag an die FU-Landesversammlung:

Die CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass das Bundesministerium für Gesundheit eine Reform der Rabattverträge für Generika-Arzneimittel auf den Weg bringt, die die langfristige Verfügbarkeit von wichtigen generischen Arzneimitteln gewährleistet.  

Begründung:

Das System der Rabattverträge zu Generika-Arzneimitteln hatte 2007 ursprünglich zum Ziel, die Kostenentwicklung in diesem Segment zu begrenzen und die Versorgung der Bevölkerung langfristig finanzierbar zu halten.

Der starke Preisdruck im Bereich der rabattierten Medikamente auf die Generika Hersteller hat zur Abwanderung der Produktion ins Ausland geführt, bzw. in einigen Produktgruppen wurde die Produktion ganz eingestellt. Im Ausland angesiedelte Hersteller (z.B. in Indien oder China), betrachten die Versorgung der deutschen Bevölkerung nicht vorrangig als ihre Priorität.  Wichtige Arzneimittel fehlen in Deutschland schon seit einiger Zeit (z.B. antibiotikahaltige Säfte für Kinder, Tuberkulose-Arzneimittel), aber auch andere Arzneimittel sind knapp. In Einzelfällen ist auch die Therapie mancher Krebserkrankung nicht lückenlos gewährleistet (Tamoxifen).  Die Knappheit einiger Therapeutika erfordert eine aufwändige Neueinstellung von Patientinnen Patienten, z.B. bei Psychopharmaka, Schmerzmedikamenten, in der Rheumatherapie, Insulinen und kardiologischen Arzneimitteln. Nicht selten können First-Line-Therapien nicht mehr durchgeführt werden.