Unser Antrag an die FU-Landesversammlung:
Die CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass
- Flüchtlinge am Ende ihres Integrationskurses eine für sie geeignete Form des Tests „Leben in Deutschland“ absolvieren müssen. Ziel muss es sein, dass sie den Inhalt des Tests tatsächlich verstehen und umsetzen können. Insbesondere sollten Themen wie Kindererziehung, Frauenrechte, Gewalt in Familie und Gesellschaft, Toleranz auch im jeweiligen Glauben behandelt werden.
- Das Bestehen des Tests auch bei nicht anerkannten Flüchtlingen Voraussetzung ist, um nach § 2 AsylbLG Analogleistungen zu erhalten, die in der Höhe den Leistungen nach SGB II (Bürgergeld) bzw. SGB XII (Sozialhilfe) entsprechen.
Begründung:
- Sowohl Personen, die sich einbürgern lassen wollen als auch Flüchtlinge, die einen Integrationskurs besuchen, sind verpflichtet den Test Leben in Deutschland zu absolvieren. Allerdings behandelt er viele Fragen, die noch nicht lange in Deutschland lebende Geflüchtete, weder sprachlich noch inhaltlich verstehen können. Dies hat zur Folge, dass bspw. die Antworten auf komplizierte Fragen zur Staatsorganisation oder zu Grundrechten und Geschichte nur auswendig gelernt und nicht wirklich verstanden werden. Für diese Personengruppe wäre es wesentlich wichtiger, die fundamentalen Grundlagen des tatsächlichen Zusammenlebens in Deutschland zu kennen. Damit die Themen wirklich verstanden werden, sollte der Test in besonders leichter deutscher Sprache verfasst werden.
Beispiele:
- Was ist frühkindliche Bildung, welche Bedeutung hat sie für den Schulerfolg und welchen Beitrag dazu müssen Eltern leisten?
- Welche disziplinarischen Voraussetzungen müssen Kinder mitbringen, damit der Kindergarten- oder Schulbesuch reibungslos funktioniert? Wie können Eltern das erreichen?
- Warum ist Bildung wichtig? Was könnten die eigenen nächsten Schritte zu besserer beruflichen Bildung sein?
- Woher kommen die Mittel für Transferleistungen (Steuerzahler)? Wozu dienen sie (Solidargemeinschaft)? Was muss jeder dazu beitragen?
- Welchen Stellenwert hat die Frau in Deutschland in Familie und Gesellschaft?
- Wie verhalte ich mich, wenn Familienmitglieder und andere religiöse Regeln missachten? Stichworte: Fasten im Ramadan, Religionskritik oder -wechsel, Speisevorschriften, Kopfbedeckung, voreheliche Beziehungen.
- Welche Alternativen zum Gewalteinsatz gibt es Konflikte zu lösen?
- Nach §2 AsylbLG erhalten Flüchtlinge, die bereits 36 Monate in Deutschland leben, aber nicht anerkannt sind, statt der Asylbewerberleistungen Leistungen nach SGBII (Bürgergeld) bzw. SGB XII (Sozialhilfe). Diese sind wesentlich höher. Da sie mangels Aufenthaltserlaubnis nicht dem Jobcenter zugewiesen sind, bestehen für sie keine Pflichten an einem Integrationskurs teilzunehmen und sich gesellschaftlich und im Beruf zu integrieren. Deshalb muss eine Mindestvoraussetzung für den Leistungsbezug sein, dass sie grundlegende Regeln des Zusammenlebens kennen und umsetzen. Dazu gehört insbesondere sie mit ihrer Pflicht zur Eigeninitiative zu konfrontieren, damit sie sich möglichst schnell von staatlichen Leistungen unabhängig machen. Für ein besseres Verständnis des Inhalts könnte der Test auch in der jeweiligen Heimatsprache absolviert werden.