Kennzeichnungspflicht für Rennräder 

Unser Antrag an die FU-Landesversammlung:

Die CSU-Fraktion im bayerischen Landtag wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass auch Rennräder eine Kennzeichnungspflicht unterliegen.

Begründung:

S-Pedelecs, die bis zu 45 km/h unterstützten, gelten bereits als KFZ und benötigen ein Versicherungskennzeichen.

Aufgrund der massiven Zunahme von Rennrädern im Straßenverkehr hat sich die Zahl der Fahrradunfälle in den letzten 15 Jahren mehr als verdoppelt.

Die Steigerung des Rennradverkehrs und die unsicheren Situationen im Mischverkehr führen zu immer mehr Gefährdungen, Sachbeschädigungen und nicht zuletzt Unfällen.

Eine Identifizierung des Rennradfahrers oder der Rennradfahrerin ist bisher nicht möglich und hat u. a. dazu beigetragen, dass die Aggressivität aller Verkehrsteilnehmer untereinander sehr stark zugenommen hat.